Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ABC//GWS GmbH 

1. ABC//GWS - Allgemeines
Allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. ABC//GWS - Angebote / Vertragsabschluß
In unseren Preislisten enthaltene Angaben binden uns drei Monate nach schriftlicher Angebotsannahme. Eingehende Bestellungen gelten als Angebot. Der Besteller ist hieran zwei Wochen nach Eingang der Bestellungen gebunden. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages.

3. ABC//GWS - Eigentums-, Urheber- und Kennzeichnungsrecht
Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausfertigung seines Auftrages, insbesondere bei Bestellung von Reproduktionen und sonstigen Umgestaltungen eines Werkes, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller stellt uns hiermit von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechtes oder eines sonstigen Schutzrechtes Dritter frei. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. An unseren Kostenanschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen (Negative, Positive, Diapositive usw.) und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit dem Eigentumsübertrag an einem von uns gefertigten Werkstück (Original oder Vervielfältigung) wird das Urheberrecht nicht übertragen. Mit Zustimmung des Bestellers dürfen wir auf den Produkten unserer Dienstleistung in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Der Besteller darf die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse besitzt.

4. ABC//GWS - Preise
Die Preise sind netto und schließen Verpackungs-, Porto-, Fracht- und Versicherungskosten nicht ein. Die gesamten Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Soweit eine längere Lieferzeit als vier Monate nach Vertragsabschluß vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Kann die von uns geschuldete Leistung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, erst nach Ablauf von vier Monaten erbracht werden, so gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preis auch dann, wenn eine kürzere Lieferzeit als vier Monate vereinbart oder eine Lieferzeit nicht bestimmt war.

5. ABC//GWS - Lieferung
Liefertermine bedürfen hinsichtlich ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung. Für den Fall der Terminüberschreitung durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber nach einer schriftlichen Nachfristsetzung und bei weiterer Fristüberschreitung vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen der Nichterfüllung kann der Auftraggeber nur bei tatsächlich nachgewiesenem Schaden verlangen und auch nur als Vermögensschaden geltend machen. Der Ersatz eines immateriellen oder fiktiven Schadens ist ausgeschlossen. Liegt die Ursache des Verzugs außerhalb des Einflußbereichs des Auftragnehmers, ist jedweder Schadensersatz ausgeschlossen. Die bis dahin entstandenen Kosten des Auftragnehmers gehen zu Lasten des Auftraggebers, bereits gefertigte Materialien sind dem Auftraggeber auf Verlangen auszuhändigen.

6. ABC//GWS - Versand
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers/Empfängers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen.

7. ABC//GWS - Gewährleistung
Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Verfügung gestellten Vor- und Zwischenprodukte in jedem Fall zu prüfen. Mit der Druckreiferklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Besteller über, es sei denn, daß der Fehler zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar war. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Ver- oder Bearbeitung. Etwaige Mängel können nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Danach ist ihre Geltendmachung ausgeschlossen, wenn es sich nicht um versteckte Mängel handelt, die auch bei sorgfältigster Untersuchung nicht festzustellen waren. Im übrigen beträgt die Gewährleistungszeit sechs Monate. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nach unserer Wahl in dem Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dem Besteller bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Herabsetzung des vereinbarten Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt. Eine Haftung für Schäden, insbesondere für Nachfolge- oder mittelbare Schäden, besteht nur, wenn sie auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen sind oder der Schaden darauf beruht, daß der Lieferung eine schriftlich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die vorgenannte Gewährleistung wird nur für die reprotechnische Qualität unserer Leistung übernommen und ist daran gebunden, daß der Besteller die Informationen zu den typographischen, den lithographischen und allen anderen relevanten Optionen zur Datenausgabe unter Verwendung der von uns zur Verfügung gestellten Auftragsformulare vollständig schriftlich liefert. Dies betrifft sowohl den gelieferten Datensatz selbst wie auch alle in ihm verwendeten Importe aus anderen Datensätzen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird.Für Fremderzeugnisse übernehmen wir keine Haftung. Wir treten jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse an den Besteller ab. Soweit im Auftrage des Bestellers die Ergebnisse unserer Dienstleistungen von uns unmittelbar an Dritte ausgeliefert werden, gehen Mangelfolgeschäden nicht zu unseren Lasten, sofern der Besteller nicht nachweislich den Mangel der Dienstleistung bzw. des Ergebnisses uns gegenüber vor Entstehung des Schadens gerügt hat. Der Dritte, an den die Ware ausgeliefert wird, gilt hinsichtlich der Rügepflicht als Erfüllungsgehilfe des Bestellers. Bei Hörfehlern von telefonisch erteilten Druckaufträgen haftet der Käufer.

8. ABC//GWS- Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine
Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender
Auftrag erteilt wurde.

9. ABC//GWS - Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungshilfen hinaus
archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

10. ABC//GWS - Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Die Verwendung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ist dem Auftraggeber nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebes gestattet. Soweit hierdurch der Besitz der Ware übergeht, diese jedoch noch nicht oder nicht vollständig bezahlt ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, den neuen Besitzer auf den Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung hinzuweisen. Soweit der Besteller lediglich als Vermittler auftritt, die Bestellung jedoch in eigenem Namen aufgibt, tritt er seine Forderungen auf Zahlung der bestellten Ware gegenüber Dritten in der entsprechenden Höhe bereits jetzt an den Auftragnehmer ab. Hiervon unberührt kann (bspw. im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung) dem Besteller seitens des Auftragnehmers das Recht eingeräumt werden, Zahlungen eines Dritten anzunehmen, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer fristgerecht nachkommt. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen, Vorausverfügungen über auch nur Teilbeträge des dem Auftragnehmer zustehenden Kaufpreises sind dem Besteller nicht gestattet. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Zugriffe Dritter auf Zahlungsansprüche des Bestellers, die er (auch nur teilweise) an den Auftragnehmer abführen muß, sind dem Auftragnehmer zur Wahrung dessen Rechte unverzüglich anzuzeigen.

11. ABC//GWS - Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Zahlung durch Wechsel oder Scheck werden diese nur erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

12. ABC//GWS - Zahlungsverzug
Kommt der Besteller mit einer von ihm zu leistenden Zahlung in Verzug oder werden
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere, wenn ein Wechsel nicht gezahlt oder ein Scheck nicht eingelöst wird, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Schaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Außerdem sind wir in den vorbezeichneten Fällen berechtigt, unbeschadet aller anderen Rechte, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Darüber hinaus kann die weitere Lieferung von der vorherigen Zahlung des vereinbarten Preises abhängig gemacht werden. Gleichzeitig sind wir in diesem Fall berechtigt, unsere Eigentumsvorbehalte geltend zu machen und die uns übergebenen Sicherheiten zu verwerten.

13. ABC//GWS - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der jeweilige Geschäftssitz des Auftragnehmers, derzeit ist dieser in Köln. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der jeweilige Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich dieser innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

14. ABC//GWS - Schlußbestimmung
Sollte die eine oder andere Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung tritt sodann eine solche, welche dem wirtschaftlich Gewollten seitens des Verwenders am nächsten kommt.